Innovative Materialien, verbesserte Designs und Verarbeitungsprozesse haben dafür gesorgt, dass Brustimplantate der neusten Generation deutlich länger haltbar sind als noch vor einigen Jahren. Früher wurde nach etwa zehn Jahren ein Implantataustausch empfohlen. Heute geben einige Hersteller sogar eine lebenslange Garantie auf Haltbarkeit und Formbeständigkeit. Bedeutet das, dass Implantate ein Leben lang im Körper verbleiben können?
Fachärzte, Experten und selbst Hersteller verneinen und verweisen auf allgemeine Materialermüdung, Formveränderungen oder Gewebereaktionen. Allerdings sei die generelle Haltbarkeit eines Implantates mittlerweile auf 15 bis 20 Jahre gestiegen. Aber was steckt dann hinter der lebenslangen Garantie? Nur ein Marketinginstrument?
"Nicht nur.", weiß unser Experte. "Moderne und hochwertige Implantate sind rein theoretisch durchaus lebenslang haltbar. Und wenn keine Komplikationen auftreten, besteht auch kein medizinischer Grund, fehlerfreie Implantate auszutauschen. Die Garantie ist aber im Grunde nur eine Produktaustauschgarantie. Hersteller wie Allergan garantieren nicht, dass das Produkt ein Leben lang hält, sondern, dass sie im Fall eines Schadens an der Implantathülle und daraus resultierender Risse das Implantat ersetzen. Das spricht durchaus für den hohen Qualitätsanspruch des Unternehmens. Streng genommen hilft es der Patientin aber nicht weiter, da im Falle eines Austauschs das Implantat das kleinste Problem ist. Die Operation mit ihren Risiken, die Unannehmlichkeiten, Ängste und Schmerzen kann die Herstellergarantie ihr nicht abnehmen."
Generell gibt es eine Reihe unterschiedlicher Gründe, die einen Implantataustausch erforderlich machen können, z.B.
Bei einem Implantataustausch kann häufig die alte Narbe aus der ursprünglichen Brustvergrößerung als Zugang genutzt werden, um das Implantat zu entfernen und durch ein neues zu ersetzen.
Wichtig zu wissen: Die Kosten für einen Implantataustausch muss die Patientin selbst tragen, wenn die Brustvergrößerung aus ästhetischen Gründen ohne medizinische Indikation durchgeführt wurde - selbst dann, wenn der Austausch als medizinisch notwendig gewordene Folgeoperation gilt.